Nach über dreijähriger Vorbereitung wird das BMWSB die Muster-Anwendungshinweise zur Anwendung der ImmoWertV 2021 veröffentlichen und damit die Regelungen der ImmoWertV weiter erläutern und konkretisieren. Nach Aufhebung der bisherigen Richtlinien (VW-RL, EW-RL, SW-RL und BW-RL sowie WertR) zum 01. Januar 2022 ersetzen die Regelungen der ImmoWertA alle bisherigen Richtlinien.

Da die ImmoWertV 2021 deutlich umfangreicher und detaillierter die Immobilienbewertung zu regeln versucht, liegt es auf der Hand, dass auch die ImmoWertA einen großen Umfang hat.

In dem Trainingslager ImmoWertA werden die wesentlichen Erläuterungen und Inhalte vorgestellt und in die Verfahren der Immobilienwertermittlung eingepasst. Besonders zu beachten sind

  • die stark erweiterten Hinweise zur Modellkonformität
  • die Regelungen zur Marktanpassung in den Abläufen aller Wertermittlungsverfahren
  • die Ableitung der erforderlichen Daten und deren vollständigen Modellbeschreibungen
  • detaillierte Abläufe der Wertermittlungsverfahren für Grundstücke, Eigentumswohnungen und Rechten an Grundstücken
  • die Definition der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale insbesondere mit Bezug auf die erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze
  • die Beschreibungen zur Bildung von Bodenrichtwertzonen und deren Grundstücksmerkmale

Völlig neu erarbeitet wurden die Hinweise zur Wertermittlung von Rechten und Belastungen von Grundstücken einschließlich des Erbbaurechts mit zahlreichen Beispielen und der dazugehörigen Wertermittlungsverfahren.

Diese Anwendungshinweise ImmoWertA werden Maßstab und von den Anwendern und der Rechtsprechung sehr stark beachtet werden, wie es bei den bisherigen Richtlinien auch gewesen ist. Auch wenn die ImmoWertA nur eine einfache Verwaltungsvorschrift des Bundes ist, die die Länder und Gemeinden nicht zwingend bindet, hat die bisherige jahrzehntelange Praxis gezeigt, dass diese Richtlinien und jetzt die ImmoWertA für die Immobilienbewertung nicht zu umgehen sind. Wertermittlungen und Gutachten zu Verkehrswerten werden an diesen Regelungen zu messen sein.

Im Trainingslager werden alle relevanten Inhalte für den praktischen Gebrauch durch Sachverständige, Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen und sonstigen Anwendern vorgestellt und erläutert. Der Text der ImmoWertA und der dazugehörigen Regelungen der ImmoWertV werden verständlich und anwenderfreundlich dargestellt und als Broschüre zur Verfügung gestellt.


Zeitlicher Ablauf
09:00 - 10:30 Uhr Seminar
10:30 - 11:00 Uhr Kaffeepause
11:00 - 12:30 Uhr Seminar
12:30 - 13:00 Uhr Kaffeepause
13:00 - 14:00 Uhr Seminar

4 Stunden reine Seminarzeit


Onlineanmeldung (extern)

Teilnahmepreise Preis
Mitgliederpreis
€ 150,00
Gästepreis
€ 250,00
im Teilnahmebetrag sind enthalten:

Tagungsgetränke, Kaffeepausen mit Snacks, Tagungsunterlagen sowie MwSt.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG.

Eckdaten des Seminars

Datum
17.11.2023
Zeit
09:00 – 14:00 h
Ihr Dozent
Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff,

von der IHK Berlin ö.b.u.v. SV für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, REV, Sachverständigengremium Überarbeitung Wertermittlungsrechts beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Ort
Treffpunkt, Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Parkmöglichkeiten:

  • Parkhaus Bleichenhof
  • Parkhaus Deutsch-Japanisches Handelszentrum
  • Parkhaus Europapassage
  • Parkhaus Gertrudenhof
  • Parkhaus Große Reichenstraße
  • Parkhaus Hanseviertel

    Es können Gebühren anfallen!
Zahlungsart
  • Rechnung
Veranstalter