WEB-SEMINAR! Gebäudetyp E: Innovativ bauen ja – rechtssicher wie? Neuregelungen und Folgen für die Vertragspraxis
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
Datum: | 07.02.2025 |
Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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Mitglieder | 250,00 € |
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Gäste | 350,00 € |
RA Elke Schmitz Die Schwerpunkte von der Rechtsanwältin Elke Schmitz sind privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht, gebäudebezogenes Energierecht/ EnEV, Kooperation am Bau und Kommunikation am Bau. Sie ist bundesweit als Referentin für Architekten- und Ingenieurkammern sowie weiteren Weiterbildungseinrichtungen zu den o. g. Themen für Planer, Sachverständige und Bauausführende tätig. |
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind.
Erklärter Zweck der anvisierten Neuregelung ist es, kostengünstiges und „innovatives“ Bauen zu befördern. Hierzu wird ein neuer „Gebäudebauvertrag für fachkundige Unternehmen“ sowie vor allem eine Regelung vorgeschlagen, die Baubeteiligten eine rechtssichere Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtern soll.
Das Seminar stellt „alte“ sowie „neue“ Rechtslage vergleichend dar, um auf dieser Grundlage nachvollziehbar zu machen, was sich wirklich ändern könnte, wo alles beim Alten bleiben muss und vor allem, welche Handlungsoptionen und Folgen sich so oder so für eine rechtssichere Vertragspraxis ergeben.
Inhalte
Ausgangspunkt: aRdT und „sicherheitstechnische“ Standards im Bauordnungsrecht
Bedeutung, Funktion und Begriffsverständnis von aRdT im Bauvertragsrecht – aus historischer und systemischer Sicht
Faktische und rechtliche Bedeutung von technischen Normen im öffentlichen und privaten Baurecht
Neuregelung: aRdT und „Vermutungswirkung“: „sicherheitstechnische“ Standards – „Ausstattungs-/Komfortmerkmale“ – „sonstige Standards“ – was ist gemeint? Abgrenzungskriterien?
Gebäudebauvertrag: wer ist „fachkundig“?
Kritikpunkte der Fachkreise – oder: wo liegt der eigentliche „Hase im Pfeffer“?
Fazit: was soll sich ändern – wo muss alles beim Alten bleiben? – vergleichende Betrachtung von aktueller Rechtslage und Neuregelungen
Folgen für die Vertragspraxis
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG