WEB-SEMINAR! Die Modellkonformität nach § 10 ImmoWertV und ImmoWertA in der täglichen Praxis

Teil II

Immobilienbewertung

Präsenz-Veranstaltung

Datum: 10.10.2024
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 350,00 €
Gäste 450,00 €
Der Buchungszeitraum ist abgelaufen.
Weitere Termine
Referent:in

Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff

von der IHK Berlin ö.b.u.v. SV für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, REV, Sachverständigengremium Überarbeitung Wertermittlungsrechts beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Teil II

Mit den Regelungen des § 10 ImmoWertV und den ergänzenden Erläuterungen in der ImmoWertA ist zwingend für alle Fälle der Immobilienbewertung der Grundsatz der Modellkonformität einzuhalten. Diese Vorschriften und Empfehlungen sind in der Praxis eines Sachverständigen nicht immer vollständig anwendbar. Auch bei den Gutachterausschüssen und ihren Geschäftsstellen können die Anforderungen der ImmoWertV und der ImmoWertA nicht oft umfassend erfüllt werden.

Der Grundsatz der Modellkonformität in § 10 ImmoWertV gilt nicht nur für Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze, sondern auch für die weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Umrechnungskoeffizienten für die GFZ oder die Grundstücksgröße, Vergleichsfaktoren für Grundstücke oder Erbbaurechte, Vervielfältiger oder Ertragsfaktoren.

Der Umgang mit der Modellkonformität nach ImmoWertV und die Grenzen der Anwendung in der Praxis sollen erläutert werden und mit praktischen Beispielen ergänzt Hilfen für die Erstattung von Gutachten aufzeigen. Die Ableitung und Darstellung der Daten für die Modellkonformität durch Gutachterausschüsse oder durch Verbände, Unternehmen, Hochschulen sowie die fachlichen Anforderungen an entsprechende Veröffentlichungen  werden diskutiert und für eine sinnvolle  Nutzung bei der Immobilienbewertung geprüft.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den erforderlichen Modellbeschreibungen wie deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Genauigkeit. Insbesondere wird erörtert, wie mit Abweichungen zum jeweiligen Modell bei der Bewertung umzugehen ist und wie die Berücksichtigung bei den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu erfolgen hat.

Die Ermittlung und Ableitung der erforderlichen Daten erfordert auch Angaben zu den genutzten Daten und deren Definitionen wie auch der Einheitlichkeit. Das beginnt mit unterschiedlichen Definitionen wie für den genutzten Flächenbegriff (z.B. Wohnfläche, Nutzfläche, BGF, Geschossfläche Grundstücksfläche), dem Rohertrag (z.B. Ist-Mieten, ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegeldaten, Marktübersichten) oder auch dem Zustand eines Gebäudes.

Zu den weiteren Inhalten gehören

  • der Umgang mit der Stichprobe der Daten, wenn ein Wertermittlungsobjekt nicht durch eine Stichprobe abgebildet wird,

  • eine Berücksichtigung des Stichtags der erforderlichen Daten in Verbindung zum Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtag bei der Wertermittlung,

  • Fragen zur Situation, dass keine erforderlichen Daten durch Gutachterausschüsse oder Dritte zur Verfügung stehen oder

  • eigene Ableitungen von Liegenschaftszinssätzen oder Sachwertfaktoren durch Sachverständige bei der Wertermittlung einzelner oder mehrere Grundstücke.

Alle Teilnehmer sind aufgefordert, eigene Beispiele bereits vor dem Seminar zu übermitteln (info@sachverstaendiger-bischoff.de), damit sie soweit möglich im Seminar behandelt werden können.

 

Die beiden Seminarteile bauen aufeinander auf und können nur gemeinsam gebucht werden. Teil II findet am 10.10.2024 statt.

Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.

*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG