WEB-SEMINAR! Zustandsdokumentation als vorsorgliche Beweissicherung
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
Datum: | 08.02.2024 |
Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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Mitglieder | 250,00 € |
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Gäste | 350,00 € |
Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Lauerer Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau |
Nahezu jede Baumaßnahme ist mit Einwirkungen auf benachbarte Bauwerke (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrswege etc.) verbunden. Schadenmeldungen von Anliegern im Umkreis können deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Zur eindeutigen Abgrenzung von bereits vorhandenen zu neuen, unter Umständen durch die Bauarbeiten verursachten Schäden, ist eine Zustandsdokumentation zur Beweissicherung dringend zu empfehlen. Unklarheiten und Streit bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen können durch die vorsorgliche (außergerichtliche) Beweissicherung vermieden werden.
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Begriffe, Regelwerke, Fachliteratur
Räumlicher Umfang einer Beweissicherung, Leistungen des Auftraggebers
Ausschreibung / Leistungsverzeichnis, Qualifikation des Sachverständigen
Dokumentationsmethoden, Geräte und Hilfsmittel
Rissmonitoring
Auswertung und Bericht, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz
Vorgehen bei Schadenmeldungen
Bei den Methoden wird unter anderem auch die weitgehend unbekannte – von manchen sogar abgelehnte - Videodokumentation ausführlich vorgestellt. Selbstverständlich bleibt Zeit, Ihre Fragen zum Thema zu beantworten.
Das Seminar richtet sich an Sachverständige, die eine Bau-Zustandsdokumentation in der Praxis durchführen, aber auch an Bauherren, Planer und Ausschreibende sowie an Bauleiter / Bauunternehmen. Einsteiger in das Spezialthema sind genauso angesprochen wie Gutachter / Sachverständige mit Berufserfahrung.
Zeitlicher Ablauf:
10:00 - 12:00 Uhr Web-Seminar
12:00 - 13:00 Uhr Pause
13:00 - 15:00 Uhr Web-Seminar
Die reine Seminarzeit beträgt 4 Stunden.
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG